David Pendas, The Frankfurt Auschwitz Trial

Literatur zu den gegen Nazis und den wegen Verbrechen der Deutschen während des Dritten Reiches geführten Prozessen auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik geführten Prozessen gibt es inzwischen in durchaus erheblichem Umfang. Neben Zeitschriftenaufsätzen sind da insbesondere der unlängst erschienene Katalog zur Ausstellung des Fritz-Bauer-Instituts und das relativ dünne Buch von Wandres und Werle (das in in den Genuss einer höchst absurden amazon-Kundenrezension gekommen ist). Beide geben gute Einblicke in den Auschwitz-Prozess und dessen Atmosphäre, Bedeutung und Rezeption. Man erfährt in beiden einiges über den Ablauf des Prozesses und die Probleme, denen man sich seinerzeit ausgesetzt sah. Darüber erfährt man auch in dem Buch von Pendas einiges.

Das Buch ist jedoch gerade deswegen interessant, weil man diese Dinge in Form einer Außenansicht präsentiert bekommt, die deutschen Historikern und Juristen eher schwer zugänglich ist. Der deutsche Jurist erarbeitet sich vielleicht zur Bewältigung des historischen Auschwitz-Prozesses das historische Handwerk, der deutsche Historiker versucht, das juristische Denken, das den Prozess bestimmte, zu verstehen. Pendas, amerikanischer Historiker, dagegen geht die juristischen Probleme aus der Sicht eines an amerikanischen Rechtsverständnis orientierten Intellektuellen an, was gerade auch für den im deutschen Recht Geschulten den Vorteil hat, dass die Eigenart des deutschen juristischen Denkens auf besonders eindrucksvolle Weise vorgeführt hat. Es ist zwar bereits für Deutsche, die da ein wenig drüber nachdenken, womöglich schwer nachvollziehbar, warum die deutsche Jurisprudenz es insbesondere in den 1950er und 1960er Jahren für völlig normal hielt, einen Großteil der Nazi-Täter nicht wegen Mord, sondern wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen (die Mehrheit der Verurteilungen im Auschwitz-Prozess erfolgte wegen Beihilfe zum Mord – von 17 Angeklagten wurden 12 wegen Beihilfe zum Mord verurteilt, darunter nur zwei Verurteilte, die zusätzlich auch noch wegen Mord verurteilt wurde; die restlichen 5 wurden nur wegen Mordes verurteilt). Dabei wäre bzw. ist es sicherlich interessant, dieses Denken noch weiter zu erforschen (ich gehe davon aus, dass dies schon geschehen ist, aber ich kann ja nicht alles lesen). Aber für den aus einem anderen Rechtsverständnis urteilenden Ausländer, für den die Frage, ob Mord vorliegt oder nicht, sich nach objektiven Gesichtspunkten entscheidet, ist diese deutsche Praxis offensichtlich noch viel schwerer zu verstehen. Dass Pendas hier diese Unterschiede aufzeigt, ermöglicht einen erheblich geschärften Blick auf den Prozess und die darin vorgebrachten Argumente, seine spezifischen Probleme und Problemlösungen.
Seine Schwächen hat das Buch dann allerdings in der Darstellung des eigentlichen Prozessgeschehens und des Urteils. Während die Heranführung an das Thema, gerade auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher Deutungsweisen der Gesellschaft im Deutschland des Dritten Reiches und deren Bedeutung für die deutsche Nachkriegsgesellschaft, spannend zu lesen und mit der gebotenen Schärfe geschrieben ist, verschwimmt in der Prozessdarstellung dann die Klarheit. Hier springt Pendas dann gerade in der Beweisaufnahme eher von einem interessant wirkenden Aspekt zum nächsten, ohne – vielleicht mit Ausnahme der Würdigung der Bemühungen der Verteidigung der Angeklagten – den jeweils angeschnittenen Problemfeldern gerecht zu werden. Die Lehren, die man aus Pendas Buch aber auch ziehen kann, mögen gerade für das doch sehr gegenwärtige Thema der Zukunft internationaler strafrechtlicher Aufarbeitung sogenannter Makroverbrechen von Bedeutung sein: Strafrechtliche Wahrheitsfindung ist notwendig täterorientiert, geschichtliche Forschung fragt nach Zusammenhängen, die nicht notwendig an den Tätern orientiert sind, sondern den Opfern ebenso Raum geben kann, wie den scheinbar unbeteiligten Zuschauern. Beides lässt sich kaum miteinander verbinden, denn die Details, die für die unterschiedlichen Varianten von Bedeutung sind, befinden sich im Widerstreit miteinander.
Geschichte ist eben keine Frage von Recht oder Unrecht, sondern eine Frage der Geschichte.

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